Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

§1 Einbeziehung der AGB

Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 (1) BGB bzw. Privatpersonen mit explizit geäußerter Gründungsabsicht (Gründungsberatung). Unsere AGB gelten für künftige Aufträge auch dann, wenn sie nicht nochmals schriftlich einbezogen werden.

§ 2 Auftragserteilung

In der Regel wird ein Auftrag schriftlich erteilt. Bei ständiger Geschäftsbeziehung wird die Geltung dieser AGB im Voraus vereinbart, auch wenn ein Auftrag formlos erteilt wird. Ist der Auftrag als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann die bert.overlack GmbH dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers

Um der bert.overlack GmbH das für die professionelle Beratung wesentliche klare Verständnis von der Ausgangslage und den Zielvorstellungen des Auftraggebers zu verschaffen, wird der Auftraggeber alle diesbezüglichen Fragen, die dieser zur Umsetzung seiner Beratungsleistungen benötigt, über das Unternehmen, seine rechtlichen Verhältnisse, Strukturen, Mitarbeiter, Mandantenbeziehungen und die wettbewerbliche Situation möglichst rechtzeitig, vollständig und zutreffend beantworten. Die bert.overlack GmbH wird nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

In diesem Rahmen wird der Auftraggeber auch ungefragt über solche Umstände informieren, die nach dem Verständnis des Auftraggebers für die Beratung von Bedeutung sein können. Der Auftraggeber wird alles Erforderliche tun, um eine erfolgreiche Arbeit der bert.overlack GmbH zu ermöglichen, insbesondere wird er der Bert.overlack GmbH alle zur Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Von der bert.overlack GmbH etwa gelieferte Zwischenergebnisse und Zwischenberichte werden vom Auftraggeber unverzüglich daraufhin überprüft, ob die darin enthaltenen Informationen über den Auftraggeber bzw. sein Unternehmen zutreffen; etwa erforderliche Korrekturen und ebenso Änderungswünsche werden der bert.overlack GmbH unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

§ 4 Beratungshonorar und Nebenkosten, Vergütung

Ist ein Honorar nichtausdrücklich vereinbart, stehen der bert.overlack GmbH die sonst verwendeten üblichen Tagessätze zu.

Nebenkosten sind vom Auftraggeber gesondert entsprechend der Vereinbarung zu bezahlen. Ist eine bestimmte Höhe der Nebenkosten nicht ausdrücklich vereinbart, hat der Auftraggeber Nebenkosten in Höhe von 20 % des vereinbarten Honorars von der bert.overlack GmbH für den Einsatz von Research und Büro, für Reisen, Aufenthalte und Dokumentationen zu bezahlen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im vereinbarten Honorar eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Die Rechnungen von der bert.overlack GmbH sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Sofern eine Rechnung nicht innerhalb von 30Tagen nach Rechnungsdatum beglichen worden ist, sind wir berechtigt, die Fortführung des Auftrags bei Fortbestand des Vergütungsanspruches einzustellen. § 615 BGB ist entsprechend anzuwenden.

Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von mir anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§5 Leistungszeit

Der Beginn der von uns angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller gemäß §3für meine Leistungserbringung relevanten Vorfragen voraus. Die Einhaltung unserer Verpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den von uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung von Fristen gegenüber Förderprogrammen und potenziellen Kapitalgebern.

§ 6 Leistungshindernisse

Soweit für das Projekt vorgesehene Mitarbeiter der bert.overlack GmbH aufgrund von Krankheit ausfallen, ist die bert.overlack GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung, maximal jedoch 4 Wochen hinauszuschieben. Für den Fall einer darüber hinausgehenden Verhinderung dieser Mitarbeiter ist die bert.overlack GmbH berechtigt, vergleichbar kompetente Mitarbeiter zu betrauen.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllung unseres Auftrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Erfüllung unserer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben, oder vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, von denen die bert.overlack GmbH oder ihre Vertreter oder Mitarbeiter unmittelbar oder mittelbar betroffen ist.

§ 7 Haftung

Die bert.overlack GmbH wird den erteilten Auftrag sorgfältig und qualifiziert mit der Sorgfalt eines gewissenhaften Kaufmanns durchführen. Sie haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen oder betrieblichen Erfolg oder die Erreichung bestimmter Unternehmensziele, wie z. B. für bestimmte Gewinn- oder Umsatzziele, für die Verhinderung oder Begrenzung von Verlusten. Beanstandungen an der Leistung der bert.overlack GmbH sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen in schriftlicher Form geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen, z. B. fehlerhafter Dokumentation, Rechen- oder Planungsfehlern ist die bert.overlack GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur erneuten Leistung berechtigt. Die Nacherfüllung ist für den Auftraggeber kostenlos. Die bert.overlack GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unsere Leistung auf uns einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Außer im Falle einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Unsere Haftung – welcher Art auch immer – außer für vorsätzliches und/oder grobfahrlässiges Verhalten unserer Berater oder sonst in irgendeiner Weise für uns tätigen Personen ist in ihrem Umfang nach oben in jedem Fall durch die Höhe des für den Auftrag vereinbarten Honorars begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die bert.overlack GmbH verjähren spätestens nach Ablauf von 2Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

§8 Abwerbung

Der Auftraggeber und die bert.overlack GmbH verpflichten sich wechselseitig, während der Auftragsdurchführung und 2Jahre nach ihrer Beendigung keine für den anderen Vertragspartner als Berater, Angestellter oder Mitglied der Geschäftsleitung Tätigen einzustellen oder durch Dritte einstellen zu lassen sowie zur Einstellung aufzufordern oder auffordern zu lassen. Diese Unterlassungspflicht umfasst auch die Beschäftigung als freier Mitarbeiter oder anderer Formen der Geschäftsbesorgung sowie hierauf gerichtete Verträge.

§9 Datenspeicherung

Daten des Auftraggebers, die im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehung entstehen, werden, soweit sie auf elektromagnetischen Medien verarbeitet und gespeichert sind, nach den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes behandelt. Die Datenverbleiben ausschließlich im Geschäftsbereich des Unternehmensberaters.

§10 Nutzungsüberlassung von Rechenprogrammen

Sofern die bert.overlack GmbH im Rahmen des Beratungsvertrages Rechenprogramme auf der Basis von Excel oder Open Access erstellt, z. B. zur Unterstützung von Planungs- oder Controlling-Prozessen, werden diese Programme dem Kunden zur Eigennutzung überlassen und ein entsprechender Datenträger übergeben. Der Kunde darf das Rechenprogramm in seinem Geschäftsbetrieb nutzen. Eine Vervielfältigung ist nur zulässig, soweit dies für die Benutzung des Programms notwendig oder zu Sicherungszwecken erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Rechenprogramm zu verhindern und dafür geeignete Vorkehrungen zu treffen. Der Verkauf und die Weitergabe in jeder Form an Dritte sind untersagt. Die bert.overlack GmbH behält unbeschadet der Nutzungseinräumung alle Rechte an dem Rechenprogramm. Der Kunde anerkennt das geistige Eigentum und Knowhow der bert.overlack GmbH an dem Rechenprogramm. Mit Abschluss des Beratungsprojektes ist der Beratungsvertrag erfüllt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Support und Update des Rechenprogramms, es sei denn, hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

§11 Geheimhaltung

Die Bert.overlack GmbH wird alle vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen über das Unternehmen, seine Mandantenbeziehungen und seine Mitarbeiter strikt vertraulich behandeln, soweit diese Informationen nicht ohnehin allgemein bekannt sind. Dasselbe gilt für Kenntnisse über unternehmensinterne Vorgänge beim Auftraggeber, die bert.overlack GmbH anlässlich der Zusammenarbeit erlangt. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

§ 12 Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Rastatt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Auseinandersetzungen aus dem Vertragsverhältnis und seiner Durchführung ist Rastatt.